Würden Sie im Geschäftsleben eine unbeschränkte persönliche Haftung übernehmen?
Als Unternehmensleiter sind Sie es gewohnt, Haftungsrisiken für Ihr Unternehmen zu erkennen und zu begrenzen.
Haben Sie auch Ihr persönliches Haftungsrisiko schon kalkuliert?
Unternehmensleiter (Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte können bereits für leichte Pflichtverletzungen persönlich haftbar gemacht werden. Für berufliche Entscheidungen haften diese mit ihrem gesamten persönlichen Vermögen. Neue Gesetze (KonTraG) und Gerichtsurteile haben die ohnehin strenge Haftung noch verschärft. Wir bieten Unternehmensleitern eine Haftpflichtversicherung an, die dieses persönliche Risiko übernimmt. Sie deckt Vermögensschäden aus Pflichtverletzungen von Unternehmensleitern.
Die D+O- Versicherung ist bei größeren Unternehmen schon heute weit verbreitet. Auch kleinere und mittlere Unternehmen entdecken zunehmend ihre existenzsichernde Bedeutung.
Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung von Organen juristischer Personen
Die D & O- Versicherung (abgeleitet aus “directors’ and officers’ liability insurance”) bietet Ihnen als Unternehmensleiter qualifizierten juristischen Beistand, schützt Ihr persönliches Vermögen und fördert damit Ihren Mut zu unternehmerischen Entscheidungen.
Kapitalgesellschaften wird mit der D & O ein Schutz gegen Vermögensschäden geboten, der die vielfältigen und gravierenden Haftungsrisiken ihrer Entscheidungs- und Aufsichtsgremien zum Gegenstand hat, die nicht nur das Privatvermögen der Manager, sondern auch das Firmenvermögen bedrohen.
Wir bieten Ihnen Versicherungsschutz nach dem claims- made- Prinzip, d.h. vom Versicherungsschutz sind diejenigen Schadenersatzansprüche erfaßt, die während der Versicherungsdauer gegen die versicherten Personen geltend gemacht werden.
Vorteile unseres Deckungskonzeptes:
- unbegrenzte Rückwärtsversicherung für unbekannte Pflichtverletzungen
- drei Jahre Nachhaftung
- keine Beschränkung auf gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts