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Monday, July 23, 2007




Montageversicherung

Fragebogen Einzelpolice mont

Fragebogen Umsatzpolice mon1

Montageversicherung

von Konstruktionen aller Art, Maschinen, maschinellen und elektrischen Ausrüstungen

Kurzinformation

Bedingungen Allgemeine Montageversicherungsbedingungen (AMoB)

Versicherte Sachen

1. Montageobjekt
2. Montageausrüstung
Geräte, Werkzeuge. Hilfsmaschinen, Gerüste, Baubuden.

Nur zu besonderen Vereinbarungen:
Autokrane, Baustellenfahrzeuge und schwimmende Sachen.

3. Fremde Sachen
Vorhandene Anlagen, die im Zuge der Montage und Erprobung durch Tätigkeiten an oder mit ihnen beschädigt werden können.
Montageausrüstung und Fremde Sachen sind nur zusammen mit einem Montageobjekt versicherbar

Versicherte Gefahren
Sie erhalten Entschädigung für während der Montage und der Erprobung unvorhergesehen und plötzlich eintretende Schäden und Verluste als Folge von
Ungeschicklichkeit. Fahrlässigkeit. Böswilligkeit. Konstruktions-, Berechnungs-, Material-, Werkstätten- und Montagefehler, Montageunfälle, Diebstahl, höhere Gewalt
Versicherungssummen

Versicherungssummen
1. für das Montageobjekt
der Kontraktpreis (zuzügl. Fracht- und Montagekosten, soweit hierin nicht enthalten
2. für die Montageausrüstung
der Neuwert aller für die Montage eingesetzten Sachen.
3. für Fremde Sachen
ein von Ihnen geschätzter Betrag, der auf erstes Risiko versichert ist, d.h. es kann im Schadenfall keine Unterversiche rung geltend gemacht werden.

Keine Unterversicherung
Ist die Versicherungssumme bei Vertragsabschluß richtig gebildet worden, verhindert die Summenanpassung nach Versicherungsende eine Unterversicherung.

Umfang der Entschädigung

1. bei Teilschäden:
die für die Wiederherstellung anfallenden Kosten, wenn auf Antrag mitversichert, auch Mehrkosten für Eilfracht, Überstunden, Sonntags- und Feiertagsarbeit.
2. bei Totalschäden:
der Zeitwert (ist bei neuen Sachen identisch mit dem Neuwert) abzüglich des Wertes von Altmaterial und Resten.

Email: info(at)4321start.com