1. Montageobjekt
2. Montageausrüstung
Geräte, Werkzeuge. Hilfsmaschinen, Gerüste, Baubuden.
Nur zu besonderen Vereinbarungen:
Autokrane, Baustellenfahrzeuge und schwimmende Sachen.
3. Fremde Sachen
Vorhandene Anlagen, die im Zuge der Montage und Erprobung durch Tätigkeiten an oder mit ihnen beschädigt werden können.
Montageausrüstung und Fremde Sachen sind nur zusammen mit einem Montageobjekt versicherbar