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Am 21.6.2013 trat der (neue) § 31 GewO in Kraft
Bewachungsunternehmen von Seeschiffen benötigen nunmehr zwingend eine Haftpflichtversicherung.
Weitere Informationen sind dem § 12 der Seeschiffbewachungsordnung zu entnehmen.

Seit Jahren beschäftigen wir uns mit dieser Thematik und veröffentlichten mehrere Artikel.