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Im Zusammenhang mit dem Afghanistan-Krieg hatte ich bereits 2007 diese Problematik behandelt.
Es ging insbesondere um die Transporte „under own power“. In der Regel werden LKW und Zugmaschinen über weite Entfernungen vorzugsweise per Schiff / Eisenbahn transportiert. In vielen Fällen werden dennoch Strecken auf unwegsamen Pisten durch Hochrisikogebiete absolviert. Diese gemischten Transporte bedürfen einer durchdachen Absicherung. Der Wert der Ladung wird über die Transportversicherung abgedeckt. Die Fahrzeuge und Geräte werden häufig keiner separaten Betrachtung unterworfen.

Am 21.6.2013 trat der (neue) § 31 GewO in Kraft
Bewachungsunternehmen von Seeschiffen benötigen nunmehr zwingend eine Haftpflichtversicherung.
Weitere Informationen sind dem § 12 der Seeschiffbewachungsordnung zu entnehmen.

Seit Jahren beschäftigen wir uns mit dieser Thematik und veröffentlichten mehrere Artikel.