Transportversicherungen
Transportversicherungen – unter diesem Begriff fassen wir die verschiedenen Zielgruppen zusammen.
Unternehmen im Transportgewerbe müssen flexibel sein, um den Anforderungen des Marktes gewachsen zu sein.
Vom Einzelunternehmer, der selbst Transportaufgaben übernimmt…bis hin zu Logistikunternehmen mit eigenen Lagern und Niederlassungen in mehreren Ländern- alle Unternehmen sind unterschiedlichsten Risiken ausgesetzt.
Diese Risiken gilt es zu analysieren und zu versichern, handelt es sich doch in vielen Fällen um existenzbedrohende und existenzgefährdende Risiken. In der mindmap haben wir Ihnen eine Auswahl der wichtigsten Varianten an Risikoanalysebogen dargestellt, die sie gern bei uns abfordern können. Auf der Grundlage dieser Fragebögen ist eine bedarfsgerechte Beurteilung der Risikopotenziale möglich.
Und hier noch ein paar Informationen zur Frachtführerhaftung/Güterschadendeckung
Im Rahmen der per 1. Juli 1998 durchgeführten Transportrechtsreform (TRG) wurden im Handelsgesetzbuch einheitliche Haftungsbestimmungen für das Frachtgeschäft ( Straße, Schiene, Luft und Binnenschiff) geschaffen (HGB §§ 407 ff). Diese Bestimmungen gelten für alle Frachtführer, unabhängig vom Gesamtgewicht der Fahrzeuge. Die bisherigen Haftungsnormen KVO, AGNB, GüKUMB, ADSp und SVS/ RVS sind entfallen. Ergänzend hierzu regelt das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) die Erlaubnis- und Versicherungspflicht für den innerstaatlichen Güterkraftverkehr. Für grenzüberschreitende Transporte (EU, Schweiz, Norwegen, Liechtenstein) gelten nach wie vor die CMR- Regelungen.
Unter die Versicherungspflicht fallen Frachtführer im gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 t Gesamtgewicht. Nach § 7a GüKG hat sich der Unternehmer(=Frachtführer) gegen alle Schäden zu versichern, für die er bei Beförderungen mit Be- und Entladeort im Inland… in Verbindung mit dem Frachtvertrag haftet, wie z.B. Be-und Entladeschäden, Diebstahl aus dem/ des Kfz., Beschädigungen trotz sachgerechter Verstauung, Transportmittelunfall etc. ( Gefährdungshaftung für Güter- und Verspätungsschäden). Ein Versicherungsnachweis ist während der Beförderungen mitzuführen.
Versicherungspflichtig sind somit auch Transporte von Schüttgut (Kies, Sand, Lumpen, Bauschutt), Müll, Holz/ Rundholz sowie von landwirtschaftlichen Erzeugnissen ( Rüben, Kartoffeln, Getreide, Dünger). Versicherungsbedarf besteht auch für Frachtführer mit Fahrzeugen unter 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, da die Haftungsbestimmungen, unabhängig von der Versicherungspflicht, uneingeschränkt gelten. Sollten Sie für Schüttgüter, die als geringwertig zu betrachten sind ( Kies, Sand, Lumpen, Bauschutt) mehr als 60 Euro pro Fahrzeug zahlen, wird es Zeit, uns zu kontaktieren.
Stolpersteine Transportversicherung
Bei der Risikobeurteilung eines Warentransportes werden oftmals nur die reinen Warenwerte (der Preis der zu transportierenden Güter) berücksichtigt. Es gibt jedoch erhebliche andere Werte, die neben dem Warenwert zu betrachten sind. Gerade bei interkontinentalen Transporten oder Transporten in Krisengebiete können die Frachtkosten durchaus 50 % der reinen Warenwerte betragen. Es entsteht eine Deckungslücke, die bei Totalverlusten existenzbedrohende Ausmaße erreichen kann. Deshalb sind in der Regel im Versicherungswert des Transportes folgende relevante Inhalte zu berücksichtigen:
→ Handelswert (Neu- und Zeitwert)
→ Imaginärer Gewinn
→ Berücksichtigung des Mehrwerts
→ Zoll
→ Fracht
→ Steuern und Abgaben
Der Kunde entscheidet jedoch letztendlich darüber, welche Inhalte für ihn relevant sind. Dennoch ist es dringend erforderlich, in der Beratung diese Kosten anzusprechen und zu dokumentieren.
Einige Gedanken zur Problematik GVZ:
Güterverkehrszentren, als “Konzentration von verschiedenen Unternehmen des Verkehrsgewerbes in einem zusammenhängenden Gebiet oder Gelände” (Definition nach GDV), beinhalten Risikopotenziale der Betreiber und der Einzelunternehmen. Oft kommen kostenintensive Maschinen, maschinelle Anlagen und fahrbare Maschinen zum Einsatz.
Es gilt, komplexe Zusammenhänge zu erkennen. GVZ sind Umschlag- Umlade- und Lagerplätze, in den GVZ werden vielfältige Aufgaben (Umverpackungen, Vermischungen) durchgeführt. Sie sind Schnittstellen des Gütertransportes, oft auch Umladeplätze von einem Transportmittel auf das Andere. Die Komplexität bewirkt einerseits die ungewollte Mehrfach- Versicherung gleicher Risikopotenziale und andererseits die Vernachlässigung von Risikopotenzialen, die durchaus existenzbedrohend oder existenzgefährdend sein können. Nur professionelle Risikoanalysen können hier Abhilfe schaffen.
Transport- Informations- Service → Fachinformationen der deutschen Transportversicherer:
auf der verlinkten website erhält der Besucher wertvolle Informationen zum Transportgewerbe und den erforderlichen Versicherungen. Ideal eignet sich die website zur Weiterbildung. Typische Begriffe, Abkürzungen und Fachausdrücke werden erläutert.
Empfehlung des Maklers:
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