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Am 21.6.2013 trat der (neue) § 31 GewO in Kraft
Bewachungsunternehmen von Seeschiffen benötigen nunmehr zwingend eine Haftpflichtversicherung.
Weitere Informationen sind dem § 12 der Seeschiffbewachungsordnung zu entnehmen.

Seit Jahren beschäftigen wir uns mit dieser Thematik und veröffentlichten mehrere Artikel.

…wir reden hier nicht über die Absicherung eines Kaufhaus-Detektivs …

sondern über Firmen, die Personen und Eigentum in Risikogebieten sichern und verteidigen. In steigendem Maße schützen private Sicherheitsunternehmen das Leben und die Gesundheit von Menschen in der ganzen Welt. Sie schützen Großbauprojekte, Land- und Seetransporte gegen Angriffe organisierter Banden und Terroristen.