Bewachung von Seetransporten
Am 21.6.2013 trat der (neue) § 31 GewO in Kraft
Bewachungsunternehmen von Seeschiffen benötigen nunmehr zwingend eine Haftpflichtversicherung.
Weitere Informationen sind dem § 12 der Seeschiffbewachungsordnung zu entnehmen.
Seit Jahren beschäftigen wir uns mit dieser Thematik und veröffentlichten mehrere Artikel.
Neben der Haftpflichtversicherung bieten wir Ihnen an, auch das Leben und die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu versichern.
Zusätzliche Risiken, wie zum Beispiel:
– Kidnap & Ransom
– D & O
– Einschluss der Risiken Krieg, Terror und auch politische Risiken
– Sachversicherungen für hochwertige Ausrüstung und Spezial-Kommunikationsmitteln.
– MedEvac
können ebenfalls versichert werden.
Die Risikopotenziale für Ihr Unternehmen sind sehr differenziert.
Lassen Sie uns gemeinsam analysieren, welche Lösungen wir für Ihre Situation anbieten können.
Gern beraten wir Sie bei der Beschaffung des erforderlichen Versicherungsschutzes. Deutsche Versicherer dürften noch geraume Weile brauchen, um dieses Risiko zu zeichnen.
Die Mindestversicherungssummen betragen laut Gesetzgeber übrigens 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden und 500.000 Euro für Vermögensschäden.
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